Paritätischer Gesamtverband veröffentlicht Positionspapier für eine gemeinwohlorientierte Bodenpolitik

Der Paritätische Gesamtverband ist ein Wohlfahrtsverband von eigenständigen Organisationen, Einrichtungen und Gruppierungen der Wohlfahrtspflege, die soziale Arbeit für andere oder als Selbsthilfe leisten. Er ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und Dachverband von über 10.000 eigenständigen gemeinnützigen Organisationen im Sozial- und Gesundheitsbereich. Anfang Mai 2023 veröffentlichte der Gesamtverband ein Positionspapier für eine gemeinwohlorientierte Bodenpolitik. Dieses basiert auf einer vom Paritätischen in Auftrag gegebenen Studie zur gemeinwohlorientierten Bodenpolitik, die von Andrej Holm, Stadtsoziologe an der HU Berlin, und Sabine Horlitz, Vorständin der Stadtbodenstiftung, erarbeitet wurde.

Im Positionspapier des Paritätischen heißt es: „Boden ist eine nicht vermehrbare und nicht verzichtbare Ressource. Er ist eine essenzielle Grundlage, um das Menschenrecht auf Wohnen und eine am Allgemeinwohl ausgerichtete Stadtentwicklung umzusetzen. (…) Ein zentraler Grund für die horrenden Mietpreissteigerungen und damit auch für die eingeschränkten Zugangschancen von Menschen mit besonderen Bedarfen zu Wohnraum ist vielerorts der enorme Anstieg der Baulandpreise. Deshalb braucht es einen gemeinwohlorientierten Umgang mit Boden. Ziel eines gemeinwohlorientierten Umgangs mit Boden muss es sein, lebenswerten und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen (bspw. Sozialer Wohnungsbau), öffentliche sowie soziale Infrastruktur mit sozialen Einrichtungen zu gewährleisten sowie eine inklusive und klimagerechte Stadtentwicklung und Raumordnung umzusetzen.“

Gefordert werden unter anderem:

Die Sicherung des kommunalen Bodeneigentums und der Verzicht von Bund, Ländern und Kommunen auf den Verkauf. Öffentlicher Boden muss dem Zweck des Gemeinwohls zugeführt werden und darf nur zu nachhaltigen und allgemeinwohlorientierten Zwecken verpachtet werden.

Die Schaffung revolvierender Fonds und die Vergabe im Erbbaurecht. Revolvierende Bodenfonds dienen der gezielten Bodenbevorratung und sollen Kommunen in die Lage versetzen, vorausschauend Boden zu bevorraten und neuen Boden zu erwerben. Der Bodenfonds wird dabei als Sondervermögen gehalten, das unabhängig vom Haushalt der Kommune ist. Die Einnahmen aus den Erbbaurechten werden dabei ausschließlich zum Zweck des Ausbaus der kommunalen Liegenschaften genutzt und nicht dem allgemeinen Haushalt zugeführt.

Die zügige und rechtssichere Wiedereinführung des kommunalen Vorkaufsrechts sowie die Preislimitierung desselben.

Die Stärkung gemeinwohlorientierter Akteure und ihre Einbeziehung in die lokale Bodenpolitik.

Das Positionspapier sowie die Studie in Lang- und Kurzfassung können unter untenstehenden Links heruntergeladen werden.

Positionierung für eine gemeinwohlorientierte Bodenpolitik
Gutachten: Gemeinwohlorientierte Bodenpolitik
Gutachten (Zusammenfassung): Gemeinwohlorientierte Bodenpolitik