Häufig gestellte Fragen

Spenden
Mit Deiner Spende unterstützt Du direkt die Projektarbeit der gemeinnützigen Stadtbodenstiftung und hilfst, die in der Satzung definierten gemeinnützigen Zwecke zu verwirklichen und das Alltagsgeschäft der Stiftung zu finanzieren.
Zustiftungen
Deine Zustiftung fließt in den Vermögensstock der Stiftung. Sie dient ausschließlich dem Bodenerwerb – und damit der Realisierung und dauerhaften Sicherung nachbarschaftlicher Projekte vor Verdrängung und Gentrifizierung.
Was ist der Unterschied zwischen einer Zustiftung und einer Spende?
Zustiftungen und Spenden stellen zwei Möglichkeiten dar, wie Sie die Stadtbodenstiftung finanziell unterstützen können. Sie unterscheiden sich vor allem in der Art, wie die Stiftung mit den Mitteln umgehen muss:

Spenden werden für die tägliche Arbeit der Stiftung zeitnah im Sinne ihrer in der Satzung festgelegten gemeinnützigen Zwecke verwendet bzw. für die unmittelbare Stiftungsarbeit ausgegeben und somit verbraucht.

Zustiftungen hingegen gehen in den Vermögensstock der Stiftung über und müssen in ihrem Wert dauerhaft erhalten werden. Sie werden im Gegensatz zu Spenden also nicht verbraucht.

Wer kann stiften?
Grundsätzlich können alle stiften – egal ob Privatperson, Unternehmen, Verein oder auch eine Gruppe mehrerer Menschen. Voraussetzung ist, dass diese ansonsten nicht den Zielen der Stiftung zuwider handeln.
Was macht die Stadtbodenstiftung mit den Zustiftungen?
Zustiftungen müssen in ihrem Wert dauerhaft erhalten bleiben und können nicht für die alltägliche Stiftungsarbeit ausgegeben werden. Sie dürfen jedoch von einer Vermögensform (Geld) in eine andere Vermögensform (Boden) umgewandelt werden. Im Normalfall legen Stiftungen ihr Vermögen an und verwenden lediglich die Erträge (z.B. die Zinsen) für ihre gemeinnützigen Zwecke. Dies ist im Prinzip auch bei der Stadtbodenstiftung der Fall. Wir legen das Geld jedoch nicht bei einer Bank an, sondern erwerben damit Boden. Im Fall der Stadtbodenstiftung wirken die Zustiftungen direkter. Die gestifteten Mittel dienen zum einen dem Bodenerwerb – und damit der dauerhaften Sicherung nachbarschaftlicher Projekte vor Verdrängung und Gentrifizierung – und zum anderen der Erzielung moderater Erträge in Form von Erbbauzinsen.
Kann ich Zustiftungen steuerlich geltend machen?
Zustiftungen können ebenso wie Spenden steuerlich abgesetzt werden. Zustiftungen gelten steuerlich als Sonderausgaben und können im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Diese Abzugsmöglichkeit ist zusätzlich zum Spendenabzug möglich.
Habe ich als Stifter:in eine Möglichkeit zur Mitbestimmung in der Stadtbodenstiftung?
Als Mindestbeitrag für Zustiftungen empfehlen wir 500 Euro. Dabei ist es möglich, dass mehrere Personen – beispielsweise eine Haus- oder Bürogemeinschaft – gemeinsam eine Zustiftung leisten.
Boden schenken
Den größten Gestaltungsspielraum geben uns Schenkungen von Grundstücken oder ganzen Immobilien. Wir suchen bestehende Hausprojekte, die über eine Bodenschenkung und den Erbbaurechtsvertrag ihre eigenen Ziele dauerhaft sichern möchten und Eigentümer:innen, die ihr Haus dauerhaft in guten Händen wissen möchten.
Wie funktioniert eine Schenkung des Bodens?
Die Schenkung geht mit der Trennung des Eigentums am Boden vom Eigentum am Gebäude einher. Der Boden geht an die Stiftung, das Gebäude verbleibt bei den Nutzer:innen. Zwischen beiden wird ein Erbbaurechtvertrag geschlossen, der die Erbbaurechtnehmer:innen mit eigentumsgleichen Rechten ausstattet. Spezifische Auflagen können in der Schenkungsurkunde vereinbart werden: Z.B. die Beschränkung einer hypothekarischen Nutzung des Bodens durch die Stiftung oder die Förderung bestimmter gemeinnütziger Zwecke durch die Einkünfte aus dem Erbbaurecht. Der konkrete Ablauf für eine Schenkung des Bodens an die Stiftung hängt von der Rechtsform des Hausprojektes und dessen Statuten ab und wird im Einzelfall definiert. Immer gilt jedoch: Schenkungen ebenso wie Nachlässe sind aufgrund der Gemeinnützigkeit der Stadtbodenstiftung von der Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer befreit.
Ganze Immobilien vererben oder schenken
Eine große Wirkung entfalten zudem Bodenschenkungen oder das Überlassen ganzer Immobilien, auch als Erbschaft. Hier kann die Stiftung, ggf. in Kooperation mit Genossenschaften und anderen Trägern, die Marktferne der Immobilien und die ideellen Ziele der Stifter:innen auf Dauer sichern und bekommt gleichzeitig die Möglichkeit, ihr Tätigkeitsfeld auszuweiten. Wird eine Liegenschaft der Stadtbodenstiftung hinterlassen, garantiert die Stiftung ihre dauerhafte sozialgerechte Nutzung im Sinne des Willens der Stifter:innen. Bei Bedarf kann ein Wohnrecht oder auch eine Leibrente für bestimmte Personen, beispielsweise nahe Verwandte, eingeräumt werden.
Haben Sie Fragen?
Wir informieren Sie gerne, per E-Mail, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch über die Stadtbodenstiftung und unsere geplanten Projekte sowie über die Möglichkeiten von Zustiftungen, Spenden, Bodenschenkungen und Erbschaften.

Senden Sie dazu eine E-Mail an: stiften[at]stadtbodenstiftung.de. Wir kommen umgehend auf Ihr Anliegen zurück.

Wer hat die Stadtbodenstiftung ins Leben gerufen?
Die Stadtbodenstiftung versteht sich als Bürgerstiftung. Fast 150 Gründungsstifter:innen – Einzelpersonen, aber auch Initiativen, Genossenschaften, Vereine und befreundete Stiftungen – haben zusammen mehr als 160.000 Euro Anfangsvermögen aufgebracht und so die Stadtbodenstiftung ins Leben gerufen. Ein Großteil hat zugestimmt, öffentlich genannt zu werden:

Alexander Sacharow
Alexander Steffen
Andreas Tänzler
Anika Knop
Anja Nelle
Anke Hagemann
Anne Kockelkorn
ARCH+ gGmbH
Axel Schmidt
Belius GmbH
Ben Pohl
Bernd Belina
Bernd Lehne und Doris Tormann
Bettina Barthel
Birgit Ziener
Blanka Stolz
Brigitte Weichhaus
Campus Cosmopolis e.V.
Canan Bayram
Cansel Kiziltepe
Caroline Rosenthal
Caroline Spellenberg
Chiu Chung Wai
Christian Jamal Larsen
Christiane Droste
Christoph Trautvetter
Community Land Trust Bruxelles asbl.
coopdisco e.V.
Cornelia Springer
Dagmar Pelger
David Robotham
DIESE eG
Dirk Sudhaus
EINE FÜR ALLE eG
Elias Spiekermann
Elke Beyer
Emily Manthei
ExBau Ateliergemeinschaft gUG
ExRotaprint gGmbH
Ezgi Haselberger
Fabian Tacke
Fabian Leukert
Filiz Bolik
Förderverein Gemeinschaftsstiftung Berlin-Tempelhof e.V.
Frank Haußer
Frauke Burgdorff
Gerda Lischke
Gisela Burghardt
Gitte Villesen
Greta Ertelt
Heike Mages
Helma Haselberger
Holger Lauinger
id22 – institut für kreative nachhaltigkeit e.V.
Indira Monroy Rodriguez
Inga Selck und Manuel Czauderna
Ingrid Sabatier und Stephan Schwarz
Inka Drohn
Ioannis Touras
ISSS research | architecture | urbanism Sabatier Schwarz
Architekten PartGmbB
Jan Bischoff
Jana Perkovic
Jens Friedrich Bock
John Druke
Jörg Franzbecker
Josiane Meier
Julia Heiser
Julian Zwicker
Karsten Brack
Katalin Gennburg
Katrin Schmidberger

Klaus-Peter Kloss
Kooperative für Darstellungspolitik GBR
KUB Kommunal- und Unternehmensberatung GmbH
KUNSTrePUBLIK – Verein zur Förderung und Realisierung von Kunstprojekten e.V.
Leonie Laug
Lino Kolb
Lisa Selmar
Manuel Ehlers
Mara Klein
Maximilian Fuhrmann
Michael LaFond
Michaela Kagel
Miriam Wiesel
Mona Gennies
Moritz Henning
Nanna Wülfing
nölkenundnölken__kunstschule GBR
Norman Thelen
Olof Leps
Orhan Esen
Paul Jerchel
Philipp Mentis
Philipp Oswalt
Praeger Richter Architekten GmbH
ps wedding e.V.
Raik-Michael Meinshausen
Rainer Klee
Raphaela Buchberger
Renée Somnitz
Robert Braun
Robert Gather
Robert Hoffmann
Roberta Burghardt
Ronny Puschmann
Sebastian Botzem
Seume14 GmbH
Shirin Homann
Sigrid Niemer
Stella Flatten
Stiftung Edith Maryon gGmbH
Stiftung trias
studio adhoc | Agentur für ganzheitliche Kommunikation GmbH
subsolar* architektur & stadtforschung Hebert und Lohmann PartGmbH
Susanna Engelhardt
Susanne Bosch
Susanne Heeg
Susanne Schindler
Sven Witzke
Thematische Buchhandlung PROqm, Jesko Fezer, Katja Reichard, Axel Wieder GbR
Theresa Keilhacker
Thomas Fues
Thomas Knorr-Siedow
Thoralf Mosel
Till Sperrle
TOPOS Stadtplanung Landschaftsplanung Stadtforschung GbR
Turgut Altug
Ulrike Bock
Ulrike Dannel
Ursula Tax
Valentin Seehausen
Verein Mietshäuser Syndikat
Wohnungsbaugenossenschaft „Am Ostseeplatz“ eG
ZKB ZUsammenKUNFT Berlin eG Genossenschaft für Stadtentwicklung