CLTs sind sozial orientierte und in der Regel als gemeinnützig anerkannte, nicht gewinnorientierte Organisationen. Der Begriff des „Trust“ im CLT hat jedoch nichts mit der gleichnamigen Unternehmensform gemein. Diese ist als Zusammenschluss mehrerer Unternehmen definiert, beispielsweise um ein Marktmonopol zu erreichen. Der Begriff des Trust im CLT geht vielmehr auf die Idee des „Trusteeship“, der treuhänderischen Verwaltung von Vermögen für andere zurück.

Ein Modell für am Wohnungsmarkt Benachteiligte

Zentral für das CLT-Modell ist zudem die strukturelle Verankerung einer dauerhaften Leistbarkeit. Indem CLTs Grund und Boden dauerhaft dem Markt entziehen und die Erwirtschaftung von Profit begrenzen oder ganz unterbinden, gewährleisten sie die langfristige Bezahlbarkeit ihrer Wohn- und Arbeitsräume bzw. der von ihnen bereitgestellten landwirtschaftlichen Flächen und gemeinschaftlichen Einrichtungen. Dies gilt nicht nur für Mietverhältnisse, sondern auch für individuelles Privateigentum. Im Fall von Einfamilienhäusern – um ein einfaches Beispiel zu nennen – wird die dauerhafte Bezahlbarkeit beispielsweise durch die Begrenzung des Wiederverkaufspreises garantiert. Diese Sicherung von dauerhaft bezahlbaren Räumen geht mit einer ausdrücklichen Bevorzugung von Haushalten mit unterdurchschnittlichem Einkommen einher. CLTs begreifen sich insofern nicht als treuhänderisches Modell „für alle“, sondern als eines, das Möglichkeiten für Menschen mit begrenzten wirtschaftlichen Mitteln und jenen bietet, die vom spekulativen Markt oder vom politischen Mainstream benachteiligt oder ausgegrenzt werden. Diese Orientierung an „niedrigen und bescheidenen Einkommen“ ist im Fall der USA auch in der rechtlichen Definition des CLT-Modells im Housing and Community Development Act von 1992 verankert.

Stewardship – das Verhältnis zwischen CLTs und Nutzer*innen

Ein weiteres Charakteristikum des CLT-Modells liegt im Konzept der sogenannten Stewardship. CLTs sehen ihre Aufgabe nicht mit der Veräußerung der Immobilie als erfüllt an, sondern übernehmen eine dauerhafte Verantwortung für die Bewahrung und Realisierung der Zielsetzungen dieses kollektiven Eigentumsmodells und pflegen eine langfristige Beziehung zu den Nutzer*innen. Sie bieten in diesem Sinn beispielsweise eine kontinuierliche Betreuung der Erbbaurechtsnehmer*innen und beraten und unterstützen sie wenn nötig bei finanziellen Engpässen sowie bei Sanierungs- und Reparaturarbeiten.

Hintergrundbild: Philip Wolmuth